PHYSIOTHERAPIE-VERORDNUNG
Damit die Krankenkasse oder Unfallversicherung die Kosten übernimmt, braucht es eine vom Arzt ausgestellte Physiotherapie-Verordnung. Die Physiotherapie sollte innert fünf Wochen nach Ausstellung der Verordnung durch Ihren Arzt angefangen haben. Sonst wird die Kostenübernahme von Ihrer Krankenkasse abgelehnt.
Eine Verordnung ist meistens gültig für neun Therapie-Sitzungen. Sollte die Therapie nachher weitergeführt werden, muss eine neue Verordnung beim Arzt-Kontrolltermin verlangt und ausgefüllt werden. Wenn nötig kann der Arzt nach vier Verordnungen mit der gleichen Diagnose ein Langzeitverordnung ausstellen.
Die Therapiezahl pro Jahr ist nicht begrenzt! Wenn es medizinisch notwendig ist, kann die Therapie weitergeführt werden. Der Arzt muss die medizinische Notwendigkeit in der Regel nach 36 Behandlungen bei der Krankenkasse begründen.